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Der Senator für Finanzen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Finanzsenatorin Karoline Linnert unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz

24.05.2019

Ab 2020 bekommt Bremen jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Bund, wenn es seine Verschuldung Schritt für Schritt abbaut – insgesamt in fünf Jahren um 400 Millionen Euro. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Finanzsenatorin Karoline Linnert haben gestern (23. Mai 2019) in Berlin die Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz unterzeichnet. Darin werden die genauen Modalitäten, welche Vorgaben zur Auszahlung der Sanierungshilfen erfüllt sein müssen und wann diese gezahlt werden ausgeführt. Finanzsenatorin Karoline Linnert freut sich über die jetzt zwischen dem Bund und Bremen geeinte Vereinbarung: "Alle Detailfragen wurden geklärt. Zum Beispiel was bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt wird und in welcher Höhe und welchem Zeitraum Kredite getilgt werden müssen. Bremen ist und bleibt vertragstreu. Die Sanierungshilfen sind ein wichtiger Beitrag, um - nach der Entschuldung der beiden Städte Bremen und Bremerhaven – die Schulden des Landes Bremen langsam aber sicher abzubauen."

Finanzsenatorin Karoline Linnert und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben am Donnerstag in der Alten Försterei, dem Stadion des 1. FC Union Berlin, die Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz unterzeichnet. Foto: "PICTUREBLIND - Jürgen Sendel"
Finanzsenatorin Karoline Linnert und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben am Donnerstag in der Alten Försterei, dem Stadion des 1. FC Union Berlin, die Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz unterzeichnet. Foto: "PICTUREBLIND - Jürgen Sendel"

Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Unterzeichnung: "Heute unterzeichnen wir die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund. Damit setzen wir einen wichtigen Baustein der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen um. Mit den jährlichen Finanzhilfen des Bundes unterstützen wir das Land Bremen dabei, den Landeshaushalt erfolgreich zu sanieren - das wird die Finanz- und Wirtschaftskraft Bremens weiter stärken."

Zentrale Punkte der Verwaltungsvereinbarung:

  • Bremen muss innerhalb von fünf Jahren Kredite in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro tilgen – jährlich mindestens 50 Millionen Euro.
  • Die Schuldentilgung darf nicht durch Kreditaufnahmen über Sondervermögen konterkariert werden.
  • Bei einem begründeten Ausnahmefall - wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder ähnliche außergewöhnliche Notlagen – kann das Land Bremen die Zahlung der Sanierungshilfe beantragen, auch wenn die vereinbarte Tilgungsrate nicht erreicht wird.
  • Wird die vertraglich vereinbarte Schuldentilgung nicht erreicht und liegt kein begründeter Ausnahmefall vor, wird die Sanierungshilfe um den fehlenden Betrag gekürzt. Wenn die nicht erfolgte Tilgung nachgeholt wird, zahlt der Bund in dem entsprechenden Jahr die zuvor einbehaltene Sanierungshilfe zusätzlich aus.
  • Der Erwerb oder Verkauf von Beteiligungen wird bei der Berechnung von Einnahmen und Ausgaben nicht berücksichtigt. Das gleiche gilt für Darlehensvergaben und Darlehensrückflüsse – zum Beispiel Bafög-Leistungen.
  • Hohe, plötzliche Steuereinbrüche (wie zum Beispiel im Jahr 2010) können kurzfristig nicht durch Einsparungen aufgefangen werden. Um Planungssicherheit zu schaffen, wird bei der Berechnung der Einnahmen die Steuerschätzung vom Mai des Vorjahres zugrunde gelegt.

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Ansprechpartnerin für die Medien: Dagmar Bleiker, Pressesprecherin bei der Senatorin für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de