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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Ausreisepflichtige Personen gehören nicht in Strafhaft

Justizsenator Günthner begrüßt Beschlussfassung des Rechtsausschusses des Bundesrates zur Beibehaltung des Trennungsgebotes

02.05.2019

Bremens Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, begrüßt den heute (02.05.2019) im Rechtsausschuss des Bundesrates mit großer Mehrheit gefassten Beschluss zur Beibehaltung des sogenannten Trennungsgebotes zwischen Ausreisepflichtigen und Straftätern ausdrücklich. Der Beschluss sieht vor, die in Art. 1 Nr. 22 des sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vorgesehene Aufhebung des in § 62a Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Gebots, Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, zu streichen.

„Ich freue mich sehr über die eindeutige Beschlussfassung über den unter federführender Mitarbeit von Bremen entstandenen Antrag zur Beibehaltung des Trennungsgebotes“, so Justizsenator Günthner. „Die eindeutige Beschlussfassung macht deutlich, dass der von Bundesinnenminister Seehofer eingeschlagene Weg zur beabsichtigten Unterbringung ausreisepflichtiger Frauen, Männer und Kinder in den Justizvollzugsanstalten der Länder eindeutig der falsche ist und hierüber unter den Landesjustizministerinnen und -ministern große Einigkeit herrscht“, so Günthner.

„Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Aufhebung des Trennungsgebotes und die Unterbringung Schutzsuchender in Justizvollzugsanstalten nach meiner Auffassung eindeutig gegen das Europarecht verstößt und vertrete diese Auffassung auch weiterhin. Schutzsuchende sind keine Straftäter und dürfen daher auch nicht wie solche behandelt werden. Der Justizvollzug ist auf Resozialisierung und die Verhinderung weiterer Straftaten ausgerichtet. Allein die Verpflichtung, das Land verlassen zu müssen, rechtfertigt es nicht, eine Person buchstäblich ‚hinter Schloss und Riegel‘ des Justizvollzuges zu bringen“, so Günthner abschließend.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Marius Loeber, Pressesprecher beim Senator für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14157, E-Mail: marius.loeber@justiz.bremen.de