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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt rückwirkende Besoldungserhöhung

09.04.2019

Der Senat hat heute (9. April 2019) auf Vorschlag von Finanzsenatorin Karoline Linnert einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldung für die bremischen Beamtinnen und Beamten und zur besseren Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I beschlossen und zur Anhörung der Verbände freigegeben.

Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Besoldung aller bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent vor. Damit wird das Volumen des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten der Länder vom März 2019 vollständig und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die Mehrkosten für die allgemeine Besoldungsanpassung betragen im Jahr 2019 rund 39 Millionen Euro, im Jahr 2020 81 Millionen Euro und 94 Millionen Euro im Jahr 2021.

Der Tarifabschluss für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer gilt gleichermaßen rückwirkend ab 1.1.2019.

Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und in der Sek. I:
Anhebung der Besoldung von A12 auf A13

Die Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte an den Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I wird ab 1. August 2021 um eine volle Stufe von A 12 auf A 13 angehoben. Das hatte der Senat bereits im März beschlossen und das Konzept der Bremischen Bürgerschaft zugeleitet. Die Anhebung auf A 13 findet in zwei Schritten jeweils durch die Zahlung von Zulagen statt: zum 1. August 2019 und zum 1. August 2020, bis die volle Besoldungsanhebung zum 1. August 2021 erreicht ist.

„Mit der Verbesserung der Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen und im Sekundarbereich I bezahlen wir alle Lehrkräfte unabhängig von der Schulart gleich. Schließlich sind die Ausbildungen inzwischen genauso lang, auch die Ausbildungsinhalte wurden bereits angeglichen. Inklusion und die Heterogenität der Lerngruppen führen dazu, dass die Anforderungen gleichermaßen anspruchsvoll sind, deshalb ist die Anhebung auf A 13 gerecht“, kommentiert Senatorin Linnert den Senatsbeschluss. Die Verbesserungen dienen auch einer Attraktivitätssteigerung des bremischen Schuldienstes, um im bundesweiten Wettbewerb um qualifizierte Lehrkräfte bestehen zu können.

Die Verbesserung der Bezahlung der Lehrkräfte an den Grundschulen kostet 1,1 Millionen Euro im Jahr 2019, 3,3 Millionen Euro 2020 und 5,4 Millionen Euro 2021.

Der Gesetzentwurf soll der Bürgerschaft noch im Mai zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ulrike Bendrat, Tel. 0421/361-96027, Email: ulrike.bendrat@finanzen.bremen.de