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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Anwohnerparkzone Weser-Stadion – Ausnahmegenehmigungen laufen am 31. Juli 2018 aus

Anträge auf Verlängerung sollten jetzt gestellt werden

16.07.2018

Die Ausnahmegenehmigungen für die Anwohnerparkzone um das Weser-Stadion verlieren am 31. Juli 2018 ihre Gültigkeit. Das Amt für Straßen und Verkehr bittet die nutzungsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner dringend, ihre Ausnahmegenehmigungen verlängern zu lassen oder neu zu beantragen. Mit Schreiben vom 26. April 2018 wurden alle Anwohnerinnen und Anwohner aufgefordert, bei Bedarf entsprechende Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Von derzeit 3.400 ausgestellten Berechtigungen wurden aktuell allerdings lediglich 1.100 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt. Zwar werden die Ausnahmegenehmigungen erst mit dem ersten Heimspieltag im August benötigt. Allerdings ist die Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 2.300 Anträge, auch aufgrund der Ferienzeit, knapp bemessen. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Monat August muss daher mit Wartezeiten gerechnet werden.

Zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen für die Anwohnerparkzone bietet das Amt für Straßen und Verkehr unter folgenden Kontaktdaten die Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen an:

E-Mail-Adresse: anwohnerzone@asv.bremen.de, Fax: 0421 / 496- 6945 oder - 9587 oder - 18087, postalisch oder persönlich (Mo - Fr.: 8:00 h - 12:00 h): Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen.

Das Antragsformular und weitere Informationen stehen auch unter: www.asv.bremen.de in der Rubrik „Service“ zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und des Kfz- Kennzeichens zu stellen. Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.