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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vortrag zum Schwerbehindertenausweis

06.11.2017

Behinderte Menschen können als Ausgleich für ihre Einschränkungen sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze und Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen.

Frank Wallbaum vom Amt für Versorgung und Integration informiert am Dienstag, 14. November 2017, um 14.30 Uhr im Pflegestützpunkt-Vahr, Berliner Freiheit 3, zum Schwerbehindertenrecht und zum Schwerbehindertenausweis. Dabei werden das Antragsverfahren, die unterschiedlichen Merkzeichen und der Nutzen eines Schwerbehindertenausweises erläutert.

Der Eintritt ist frei, es wird jedoch um Anmeldung unter der Telefonnummer 0421/6962420 oder per E-Mail unter info@bremen-pflegestuetzpunkt.de gebeten.