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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Noch bis 15. September Ehrenamtskarte beantragen

2700 Karten bereits im Umlauf / Viele Verlängerungsanträge

25.07.2017

Ehrenamtliche in Bremen und Bremerhaven können als Anerkennung für ihre Tätigkeit die Ehrenamtskarte Bremen/Niedersachsen erhalten. Die Antragsfrist für die Karte endet in diesem Jahr am 15. September 2017. Die Karte berechtigt zur Nutzung von über 1.300 Angeboten und Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern im Bereich Sport, Kultur und Freizeit in beiden Bundesländern.

Bremen und Niedersachsen haben bundesweit als erste Länder eine solche gemeinsame, länderübergreifende Karte ins Leben gerufen. Etwa 2.700 Ehrenamtskarten wurden bislang im Land Bremen ausgestellt. Nach dem jüngsten Freiwilligensurvey, einer bundesweiten Umfrage, engagieren sich 42,3 Prozent der Bremerinnen und Bremer ab 14 Jahren ehrenamtlich, das sind fast 246.000 Menschen. Unter den Stadtstaaten ist das die Spitzenposition. „Diesen Einsatz für das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt wollen wir mit der Ehrenamtskarte belohnen“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.

Mit der Ehrenamtskarte (EAK) würdigen Bremen und Niedersachsen besonders engagierte Menschen – als einzige Bundesländer grenzübergreifend.
Mit der Ehrenamtskarte (EAK) würdigen Bremen und Niedersachsen besonders engagierte Menschen – als einzige Bundesländer grenzübergreifend.

Der mit Abstand größte Teil der Ehrenamtlichen im Besitz der Karte ist in den Bereichen Soziales, Jugend und Senioren aktiv. Das sind über 1.400 Personen. In den Kirchen und den Bereichen Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie freiwillige Feuerwehr sind jeweils knapp 430 Menschen ehrenamtlich aktiv. Bei der Verteilung unter den Geschlechtern zeigt sich, dass unter den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte rund 58 Prozent Frauen und 42 Prozent Männer sind. 77 Prozent von allen sind 50 Jahre und älter, nur drei Prozent sind jünger als 30.

Die Karte ist drei Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden. Liegen die Voraussetzungen noch vor, wird sie für weitere drei Jahre verlängert. Rund 60 Prozent aller Anträge aus dem Jahr 2017 zum Stichtag 15. März waren Verlängerungsanträge. „Das zeigt: Die Karte wird genutzt und von den Inhaberinnen und Inhabern als Anerkennung ihres Einsatzes wertgeschätzt“, sagte Senatorin Stahmann.

Die Karte kann jeder beantragen, der

  • seit mindestens drei Jahren einem gemeinnützigen Engagement nachgeht und dafür maximal eine Aufwandsentschädigung erhält
  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr engagiert
  • sein Engagement in diesem Umfang fortsetzen möchte.

Antragsformulare für die Ehrenamtskarte gibt es im Internet auf der Seite www.buergerengagement.bremen.de

Eine Übersicht über die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement findet sich unter www.freiwilligenserver.de