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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Nachhaltige Politik auch in der Ausnahmesituation

Senat beschließt Haushalt 2016/2017

08.03.2016

Der Senat hat heute (8. März 2016) Beschlüsse zu den Eckwerten der Haushalte 2016 und 2017 gefasst. Hierzu erklärt der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling:
"Dieser Doppelhaushalt steht unter ganz besonderen Vorzeichen. Zum einen müssen wir die Konsolidierung unserer Finanzen weiter vorantreiben, so wie wir es mit dem Bund und den anderen Ländern vereinbart haben. Zum anderen haben wir vor dem Hintergrund der rasanten Zuwanderung eine ganz besondere Verantwortung für die Zukunft unseres Landes." So müsse man nicht nur für eine menschenwürdige Unterbringung der vielen nach Bremen und Bremerhaven Geflüchteten sorgen. Es sei vor allem auch wichtig, diejenigen Menschen, die dauerhaft hier blieben, schnellstmöglich zu integrieren und gleichzeitig soziale Konkurrenzen zu vermeiden. "Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf stellt sich der Senat diesen Herausforderungen. Dies ist ein Haushalt der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir haben deshalb auch zusätzliche Mittel für die zentralen politischen Schwerpunkte im Bereich der Ausbildung und Arbeitsmarktförderung, bei der Kinderbetreuung und Bildung, im Wohnungsbau oder bei der Ausstattung von Feuerwehr und Polizei vorgesehen", so Bürgermeister Sieling.

von links: Bürgermeister Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert, Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz sowie Bremerhavens Bürgermeister Paul Bödeker
Der Präsident des Senats, Bürgermeister Carsten Sieling, Bürgermeisterin und Finanzsenatorin Karoline Linnert, Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz sowie Bremerhavens Bürgermeister Paul Bödeker (v.l.)

Bremen hat 2015 zum fünften Mal in Folge die Sanierungsvereinbarung eingehalten. Das gilt auch für die auf der heutigen Senatssitzung getroffenen Entscheidungen zur weiteren Haushaltsberatung für die Jahre 2016/2017 (Land und Stadt Bremen), die Grundlage für die anstehenden Beratungen in den Deputationen sein wird. Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation wird Bremen die im Sanierungsvertrag vorgesehene Ausnahmefallregelung erstmalig in Anspruch nehmen müssen. Bürgermeisterin Karoline Linnert erläutert: "Die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge stellt alle Kommunen und Länder vor enorme Herausforderungen. Bremen kann in seiner Haushaltsnotlage die zusätzlich anfallenden Kosten in dreistelliger Millionenhöhe nicht an anderer Stelle kompensieren." Deshalb weist der Senat den Haushaltsposten Flüchtlingsaufnahme und –integration, der bei Vertragsabschluss im Jahre 2011 in dieser Größenordnung nicht absehbar war, gesondert aus und dokumentiert, wofür das Geld benötigt wird. Karoline Linnert betont: "Die Konsolidierungsvereinbarung sieht bewusst eine Ausnahmeregelung für Ausnahmesituationen vor. Die liegt unbestreitbar vor. Der Haushaltsplan belegt, dass wir unsere Konsolidierungsanstrengungen auch in den kommenden Jahren fortführen werden. Bremen ist und bleibt vertragstreu."

Zentrale Haushaltseckdaten (ohne Flüchtlingsmehrkosten):

  • Die Ausgaben betragen 4,8 Milliarden Euro in 2016 sowie 4,9 Milliarden Euro in 2017 (2015: 4,7 Milliarden Euro).
  • Die Einnahmen werden mit 4,4 Milliarden Euro in 2016 und 4,6 Milliarden Euro in 2017 veranschlagt (2015: 4,3 Milliarden Euro).
  • Das strukturelle Defizit beträgt 358 Millionen Euro in 2016 und 269 Millionen Euro in 2017 (2015: 330 Millionen Euro).
  • Der Sicherheitsabstand zum maximal zulässigen strukturellen Defizit im Konsolidierungspfad beträgt 90 Millionen Euro in 2016 und 67 Millionen Euro in 2017 (2015: 231 Millionen Euro).
  • Die Investitionsausgaben liegen 2016 bei 456 Millionen Euro und 2017 bei 462 Millionen Euro (2015: 433 Millionen Euro).
  • Mit Zinsausgaben in Höhe von 587 Millionen in 2016 und 596 Millionen Euro in 2017 wird gerechnet (2015: 579 Millionen Euro).
  • Der Schuldenstand steigt von 19,9 Milliarden Euro in 2015 auf 20,3 Milliarden Euro in 2016 und 20,66 Milliarden Euro in 2017.

Mehrausgaben für Flüchtlinge
Wie sich die Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren entwickeln werden, kann niemand mit Sicherheit sagen. Die Prognosen ändern sich ständig. Bei den heute vorgelegten Haushaltsansätzen orientiert sich das Land Bremen an den Prognosen der Bundesregierung. Für Bremen bedeutet dies 8.000 neue Flüchtlinge in 2016 und 6.000 in 2017. Daraus ergeben sich Mehrausgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, die pauschal mit 325 Millionen Euro in 2016 und 270 Millionen Euro in 2017 berücksichtigt werden. Würde man diese Summen bei den oben aufgeführten Haushaltseckdaten berücksichtigen, ergäbe sich eine Überschreitung des maximal zulässigen strukturellen Defizits in Höhe von 232 Millionen Euro in 2016 und 200 Millionen Euro in 2017. Der Senat vertritt die Auffassung, dass diese Überschreitung wegen der oben erläuterten Ausnahmeregelung im Konsolidierungsvertrag zulässig ist. Zur Vorbereitung der Beratungen im Stabilitätsrat wird ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Position absichern soll.

Die Mehrausgaben setzen sich zusammen aus Sozialleistungen, Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte, Kosten des 3. Sofortprogramms, Mieten für Flüchtlingsunterkünfte sowie das Integrationsbudget.

Karoline Linnert erinnert in diesem Zusammenhang an den einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 3. März 2016: "Alle Länderminister haben sich für eine 50-prozentige Beteiligung des Bundes an den Kosten zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ausgesprochen."

Das Integrationsbudget
Bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen fängt Bremen nicht bei Null an. Unter schwierigen Bedingungen wurden die Unterbringung und Versorgung gemeistert, auch dank zahlreicher ehrenamtlich aktiver Bremerinnen und Bremer, dem Einsatz von Sportvereinen und –verbänden, Kulturinstitutionen und Kirchengemeinden. Beide Bürgermeister betonen: "Für dieses Engagement bedanken wir uns ausdrücklich bei allen, die sich aktiv für Flüchtlinge einsetzen."

Am 12. Januar 2016 hat der Senat bereits Eckpunkte eines mittelfristigen Integrationskonzeptes beschlossen. Heute (08.03.2016) hat der Senat zur Umsetzung des ressortübergreifenden Konzepts insgesamt 50 Millionen Euro (2016: 20 Millionen Euro, 2017: 30 Millionen Euro) bereitgestellt. Diese Mittel werden wie folgt aufgeteilt:

  • acht Millionen Euro für Sprachförderung (je 4 Millionen Euro in 2016/2017)
  • neun Millionen Euro für Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt (2016: vier Millionen Euro, 2017: fünf Millionen Euro)
  • 17 Millionen Euro für den Bereich Kita und Bildung (2016: fünf Millionen Euro, 2017: 12 Millionen Euro)
  • neun Millionen für Sicherheitsmaßnahmen – auch in Flüchtlingseinrichtungen (vier Millionen Euro in 2016 und fünf in 2017 für die Bereiche Inneres, Justiz und Soziales)
  • vier Millionen Euro zur Unterstützung des Ehrenamtes, Maßnahmen im Bereich Gesundheit und zur Integration in Quartieren (je zwei Millionen Euro in 2016/2017)
  • drei Millionen Euro für das Sofortprogramm Wohnungsbau (eine Million Euro in 2016 und zwei Millionen Euro in 2017)

Für die genaue Aufteilung der 50 Millionen werden die Ressorts bis zur Weiterleitung des Haushaltsentwurfs an die Bürgerschaft Anfang Mai konkrete Maßnahmen vorschlagen.

Länder und Kommunen fordern bei der Aufnahme und Integration der Flüchtlinge eine stärkere Unterstützung durch den Bund. Kommentar von Bürgermeisterin Linnert: "Es handelt sich um eine nationale Aufgabe, die vor Ort bewältigt werden muss. Die bisherige finanzielle Unterstützung des Bundes deckt circa zehn Prozent der Kosten. Das ist bei weitem zu wenig! Hier muss deutlich nachgebessert werden."

Das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren:
Der heute beschlossene Haushaltsentwurf wird bis Anfang April 2016 in den Deputationen beraten. Am 19. April erfolgt die erneute Senatsbefassung mit überarbeitetem Haushaltsbeschluss unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse. Anfang Mai wird der abschließende Haushaltsentwurf des Senats zur Beratung an die Bürgerschaft weitergeleitet. Die erste Lesung könnte in der Mai Sitzung der Bürgerschaft (24. bis 26.05.2016) stattfinden. Ob die zweite Lesung in der Juni-Sitzung der Bürgerschaft oder nach den Sommerferien erfolgt, entscheiden die Parlamentarier.

Im Anhang:
1. Tabelle der Haushaltseckwerte Land und Stadt Bremen - zum PDF-Download (pdf, 151.8 KB)
2. Schwerpunkte im Haushaltsentwurf - zum PDF-Download (pdf, 96.1 KB)
3. Auszug aus dem Grundgesetz und Konsolidierungshilfegesetz - zum PDF-Download (pdf, 12.3 KB)

Foto: Senatspressestelle