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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Frauen und Männer sollen gleichermaßen von Fördermitteln der EU profitieren

Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz beschließt Antrag auf Initiative Bremens

22.07.2013

Gleichstellung soll auch weiterhin wichtiges Kriterium für die Vergabe von EU-Arbeitsmarktmitteln sein – das haben die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Bundesländer auf Initiative Bremens hin beschlossen. "Ich freue mich, dass unser Antrag schon vor der eigentlichen Ministerkonferenz im September die Zustimmung aller Bundesländer gefunden hat", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. "Die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt bleibt ein zentrales Ziel, für das wir noch einiges tun müssen. Umso wichtiger, dass die Vergabe von Mitteln der EU damit verknüpft bleibt – das nimmt die Umsetzenden verbindlich in die Pflicht, ihre Maßnahmen so zu gestalten, dass Männer und Frauen gleichermaßen davon profitieren."

Eine Analyse bisher laufender EU-Programme hat ergeben, dass Frauen weniger berücksichtigt werden als Männer, die in der Regel teurere und längerfristige Maßnahmen wahrnehmen konnten. „Die Defizite sind deutlich sichtbar“, so Senatorin Anja Stahmann weiter. "Deutschland gehört EU-weit zu den Ländern mit dem höchsten geschlechtsspezifischen Lohnunterschied. Frauen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer. Wir haben eine der höchsten Teilzeitquoten von Frauen, ihr Anteil im Niedriglohnbereich ist hoch, im Management nach wie vor niedrig."

Aktuell wird auf Bundes- und Länderebene die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 gestaltet und Kriterien festgelegt, welche Ziele mit den Mitteln der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESF und EIF) erreicht werden sollen. Die EU hat bereits festgeschrieben, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Vorbereitung und Umsetzung der Programme zu berücksichtigen sei. Bremen hat nun mit dem beschlossenen Antrag verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, vor allem die erneute Einrichtung einer Stelle, die die Einhaltung der Gleichstellungsziele überwacht. In der aktuellen Förderperiode obliegt diese Aufgabe der "Agentur für Gleichstellung im ESF", die vor allem den Bund bei der Programmgestaltung berät, Prozesse und Ergebnisse evaluiert und so Erfolge und Handlungsbedarfe sichtbar macht. Der Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister ist eine Empfehlung an die Bundesregierung, damit zwar nicht bindend, gleichwohl aber von hoher politischer Bedeutung.

"Ich freue mich, dass die Bremer Initiative bereits im Vorfeld so großen Anklang bei den Bundesländern gefunden hat", erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe, "das zeigt, dass die Verantwortlichen verstanden haben, dass Gleichstellung kein Nebenschauplatz ist, sondern zentraler Ort, an dem sich durch Mittelvergabe Wege ebnen oder verbauen lassen. Die Struktur unseres Arbeitsmarktes unter geschlechterspezifischen Gesichtspunkten zu analysieren und hier Veränderungen anzugehen, muss in Anbetracht der alternden Bevölkerung, des vorhergesagten Fachkräftemangels und damit des vielbeschworenen Potenzials von Frauen ganz oben auf der Agenda stehen."