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Der Senator für Finanzen

Zahlungspflicht für City-Tax ausgesetzt

12.07.2012

Bremen wird die Zahlungspflicht für Übernachtungsbetriebe im Zusammenhang mit der City-Tax vorläufig aussetzen. „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Kulturförderabgabe der Städte Trier und Bingen ernst“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert in einer ersten Stellungnahme. Über das weitere Vorgehen müssen jetzt Senat und Parlament beraten, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.

Aus steuerrechtlichen Gründen müssen die betroffenen Hoteliers Einspruch erheben, damit die Aussetzung der Zahlungspflicht im Einzelfall wirksam wird. Es reicht eine schlichte schriftliche Mitteilung mit dem Hinweis, man erhebe Einspruch gegen die City-Tax. Der Einspruch ist beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven einzureichen. Bereits erfolgte Zahlungen werden zurückerstattet, wenn ein Einspruch vorliegt.

Die Entscheidung der Leipziger Richter hat keine automatische Auswirkung auf das Bremer Gesetz, da sich das Bundesverwaltungsgericht auf kommunale Satzungen bezieht. Die City-Tax ist ein Landesgesetz.