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Sonstige

Zensus 2011: Mehrfachversand von Fragebögen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Das Statistische Landesamt informiert:

10.05.2011

Die Gebäude- und Wohnungszählung ist ein Bestandteil des Zensus 2011, der am 9. Mai 2011 bundesweit angelaufen ist. Für die Gebäude- und Wohnungszählung, kurz GWZ, erhält jeder/jede Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer/in Post vom zuständigen Statistischen Landesamt. Darin enthalten ist ein Fragebogen mit insgesamt sechs Fragen zum Gebäude und neun zur Wohnung.

Im Land Bremen wurden etwa 160.000 Gebäude- und Wohnungseigentümer/-innen aus Verwaltungsregisterdaten ermittelt. Der Versand der Fragebögen erfolgte in der ersten Maiwoche. Einige Eigentümer/-innen haben, obwohl sie nur eine Wohneinheit besitzen, Fragebögen gleich mehrfach, meist für den ganzen Hausnummernbereich in dem sich auch ihr Eigentum befindet, erhalten. Die Verwunderung, z. T. auch Verärgerung, darüber ist nachvollziehbar. Jedoch lässt sich dieser Mehrfachversand mit der Vorgehensweise erklären, wie die Anschriften ermittelt und aufbereitet wurden. Da es hierfür bundesweit einheitliche Regelungen gab, sind nicht nur die Eigentümer/-innen bremischer Gebäude und Wohnungen betroffen, sondern auch andere Bundesländer. Entsprechend dem einheitlichen Vorgehen ist die Aufbereitung der Registerdaten je Anschrift erfolgt. Vielfach wird aber ein Hausnummernbereich, wie z. B. 8-12, in den Registerdaten wie eine Einzeladresse behandelt. Dann ist nicht zu erkennen, zu welcher der Hausnummern der Eigentümer/die Eigentümerin gehört. In diesen Fällen wurde der Hausnummernbereich in die einzelnen Hausnummern aufgelöst und der Eigentümer/die Eigentümerin erhält die Fragebögen für alle Einzel-Hausnummern. Im Land Bremen sind davon weniger als 5 Prozent der Eigentümer/-innen betroffen, die, je nach Umfang des Hausnummernbereichs, unterschiedlich viele Fragebögen erhalten haben.

Durch eine Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer sollte dieser sowohl für die Befrager als auch für die Befragten unbefriedigende Zustand vermieden werden. Dies ist aber nur zum Teil gelungen, zumal bundeseinheitliche Aufbereitungsprogramme erst verspätet zur Verfügung standen. Und bereits Ende März mussten die Adressdaten zum Druck weiter gegeben werden.

Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle Betroffenen für Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Eigentümer und Eigentümerinnen, die Fragebögen für Anschriften erhalten haben, an denen Sie kein Eigentum besitzen, müssen nur den Fragebogen für die richtige Adresse ausfüllen. Dieser soll zusammen mit den überzähligen, unausgefüllten Bögen an das Statistische Landesamt zurück geschickt werden.

In diesem Zusammenhang weist das Statistische Landesamt darauf hin, dass laut Bundesstatistikgesetz der Umschlag für die Rücksendung von den Befragten frankiert werden muss. Unfrankierte Umschläge werden jedoch nicht zurück geschickt, sondern erreichen ihr Ziel.

Fragen dazu können an folgende Adressen gerichtet werden:

Service-GWZ
Tel.: 0421 361-97393
Fax: 0421 496-97393
E-Mail: zensus-gwz@statistik.bremen.de

In der Servicestelle der Erhebungsstelle ist auch eine persönliche Beratung möglich:
Servicebüro Zensus
An der Weide 14-16
28195 Bremen
0421 361 10220
E-Mail: zensus-service@statistik.bremen.de

Öffnungszeiten
Montag 9:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr

www.zensus2011.de
www.zensus.bremen.de