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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen fördert den Ersatz von Elektroheizungen

28.10.2010

Wer die Elektroheizung seines Gebäudes oder seiner Wohnung durch eine umweltfreundlichere Zentralheizungsanlage ersetzen möchte, kann dafür jetzt Fördermittel des Landes Bremen in Anspruch nehmen. Die Deputation für Umwelt und Energie hat dafür heute (28.10.2010) eine Änderung der Förderrichtlinie „Ersatz von Elektroheizungen“ beschlossen. Die Förderrichtlinie tritt am 1. November 2010 in Kraft.

Mit der geänderten Förderrichtlinie reagiert Bremen auf den Wegfall der Zuschussförderung des Bundes für den Ersatz von Nachstromspeicherheizungen. Nach den Förderbestimmungen beträgt der Landeszuschuss für ein typisches Einfamilienhaus, bei dem eine Umstellung auf Gas vorgenommen wird, 2.250 Euro, für ein Zweifamilienhaus 3.750 Euro. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen können zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 100 Euro je Gerät für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 75 Euro für Mehrfamilienhäuser gewährt werden. Eine Förderung setzt voraus, dass die neue Heizungsanlage auf Basis von Energieträgern betrieben wird, die keine oder relativ geringe CO2-Emissionen verursachen – wie z.B. erneuerbare Energien, Nah- und Fernwärme auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung sowie Gas - und dass die demontierten Nachtspeicherheizgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Förderanträge nach dem Bremer Programm „Ersatz von Elektroheizungen“ können in den Kundencentern der swb in Bremen und Bremerhaven, die vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa mit der Antragsbearbeitung beauftragt worden sind, gestellt werden. swb gibt die Förderanträge heraus, berät zu dem Förderprogramm und hilft bei der Antragstellung. Das swb-Kundencenter in Bremen ist unter der Tel.-Nr. (0421) 359-3590, das swb-Kundencenter in Bremerhaven unter der Tel.-Nr. (0471) 477-1111 erreichbar.