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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Presseauskünfte aus der Sozialbehörde werden gebührenpflichtig

Sprecher Bernd Schneider: Indiskretionen kosten künftig extra

01.04.2015

BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST MITTWOCH, 1. APRIL, 7:00 UHR

Angesichts der angespannten Haushaltslage sieht sich die Sozialbehörde in der Verantwortung, alle Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Einnahmesituation zu nutzen. Ab 1. April 2015 werden daher Presseauskünfte kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich in erster Linie nach dem damit verbundenen Aufwand. Die Einführung der Gebühren müsse noch von der Deputation für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen genehmigt werden, sagte Bernd Schneider, Leiter der Pressestelle bei der Sozialsenatorin. Sie sei jedoch nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat und könne daher den Haushalt noch in diesem Jahr um bis zu 600 000 Euro entlasten.

"Ich bedaure außerordentlich, dass wir diesen Schritt gehen müssen", sagte Schneider weiter. "Die Gebühren sind aber so bemessen, dass sie mit leichten Preissteigerungen bei den Medien beziehungsweise mit einer kaum spürbaren Anhebung der Rundfunkgebühren refinanzierbar sein müssten." Beschränkungen der Pressefreiheit seien mit der Neuregelung nicht verbunden.

Um die Gebührenstruktur einfach zu halten, sind lediglich drei Preisstufen vorgesehen: Unterschieden wird zwischen einfachen Auskünften, komplexen Auskünften und praktisch unbeantwortbaren Fragen. Einfach Auskünfte im Sinne der neuen Gebührenordnung sind Auskünfte "aus dem Bauch heraus", die ganz ohne oder ohne größeres Nachdenken beantwortet werden können. Komplexe Auskünfte erfordern neben eigenem Nachdenken auch Nachfragen in den beteiligten Referaten, die zudem mit Telefonaten, persönlichen Gesprächen und/oder E-Mail-Verkehr verbunden sein können. In die Rubrik "praktisch unbeantwortbare Fragen" fallen alle übrigen Auskünfte.

Die Kosten je Auskunft belaufen sich je nach Preisstufe auf 30, 80 oder 150 Euro. Dabei kann ein Anruf einer Redaktion mehrere kostenpflichtige Auskünfte verursachen, die gesondert berechnet werden. Telefongespräche ins Festnetz und E-Mails bis zu einer Länge von 60 Zeichen werden nicht in Rechnung gestellt, für Handy-Gespräche mit schlechten Verbindungen und Mails ab 61 Zeichen werden allerdings Zuschläge erhoben.

Die Behörde verpflichtet sich, zu diesen Tarifen vollständig wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Redaktionen, denen das zu teuer ist, können auf das Produkt "aus gesicherter Quelle" umsteigen mit einem Wahrheitsgehalt zwischen 45 und 99 Prozent, oder auf das Produkt "aus Senatskreisen" mit einem Wahrheitsgehalt zwischen 25 und 44 Prozent. Die Kosten reduzieren sich dadurch um 20 beziehungsweise 30 Prozent. "Wir müssen prüfen, ob die Redaktionen sich mit diesen Produkten zufriedengeben, und können dann gegebenenfalls weitere, auch kostengünstigere Produkte entwickeln", sagte Schneider. Nach derzeitigen Planungen werde künftig nur noch ein einziges Produkt kostenfrei zur Verfügung gestellt: "Für eine Stellungnahme war das Sozialressort nicht erreichbar."

Eine wichtige Änderung gibt es auch bei Indiskretionen zu Themen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder die ausdrücklich der Vertraulichkeit unterliegen. Sie zählen künftig zu den Premium-Produkten und werden nur noch gegen Vorlage des Presseausweises weitergereicht. Weitere Voraussetzung ist die nachgewiesene Bonität des Medien-Unternehmens (Schufa-Auskunft). Außerdem wird ein Premium-Aufschlag von 50 Prozent pro Indiskretion berechnet. "Damit stellen wir sicher, dass nur wirklich solvente Medienunternehmen in den Besitz brisanter Unterlagen kommen", betonte der Sprecher.

Mit einem Nachlassen der Pressenachfragen und einem Umschwenken der Medien auf Senats-Ressorts, die ihre Auskünfte kostenfrei zur Verfügung stellen, rechnet Schneider nicht: "Wir haben ein breites Angebot an packenden Themen, auf die die Redaktionen nicht verzichten können: Von Problemen in der Kita-Betreuung bis zu Drogenfunden in Kinderhaaren, von den auffälligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis hin zu Sorgerechtsstreitigkeiten mit einer Vielzahl an Details aus dem Privatleben der Betroffenen." Es habe sich in der Vergangenheit auch ein gewisser Sogeffekt gezeigt: "Wenn ein Medium berichtet, dann springen die anderen auf. Das kann sich bei unseren Themen niemand leisten, da nicht mitzuziehen."