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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erstattung der Kita-Beiträge

"Alle Eltern bekommen zu viel gezahlte Beiträge bis zum Ende des Kita-Jahres zurück"

16.12.2014

Nachdem der Senat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2014 entschieden hat, auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Anhebung der Kita-Beiträge zu verzichten, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (16. Dezember 2014) beschlossen, dass alle auf Grundlage der seit dem 01.01.2013 gültigen Beitragsordnung erfolgten Bescheide bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 aufgehoben werden und eine Neubescheidung aufgrund der Beitragsordnung aus dem Jahr 2008 erfolgt. Zu viel geleistete Beiträge werden erstattet. Damit findet rückwirkend zum 1. Januar 2013 die frühere Beitragsordnung mit durchschnittlich zehn Prozent niedrigeren Beiträgen Anwendung. Die Anhebung der Beiträge hatte die Bremische Bürgerschaft im Januar 2013 beschlossen.

"Wichtig ist jetzt zunächst, dass alle Eltern zeitnah erfahren, wie das weitere Verfahren ist", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Die Sozialbehörde werde jetzt die Voraussetzungen für die Erstattung der Beiträge schaffen. Diese Erstattung gelte auch für Eltern, die ihre Kinder in Angeboten der Kindertagespflege oder bei Elternvereinen betreuen lassen. "Die Erstattung kommt allen Eltern zu Gute, nicht nur denen, die geklagt haben", sagte die Senatorin. "Ich will auch, dass Eltern dafür keinen Antrag stellen müssen." Das sei sozial gerecht, die Erstattung komme so auch Müttern und Vätern zu Gute, die ihre Ansprüche gegenüber der Behörde von sich aus eher nicht geltend machen würden.

Mit der Rückzahlung können Eltern spätestens zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 rechnen. "Jetzt müssen für drei Beitragsjahre die Bescheide aufgehoben und neu berechnet werden", erläuterte die Senatorin. "Das ist nicht in ein paar Wochen zu schaffen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Verfahren zu Erstattung vorzubereiten. Das Geld gibt es aber vor den Sommerferien zurück. Dabei hat zunächst die Bescheidung für das noch laufende Kindergartenjahr Priorität." Aufgrund der hohen Fallzahlen und dem damit verbundenen Bearbeitungsaufwand - für die drei betroffenen Kindergartenjahre (KGJ 2012/13 ab 1. Januar 2013, KGJ 2013/14, KGJ 2014/15) ist insgesamt von rund 64.000 Fällen auszugehen - ist eine Erstattung mit einigem Aufwand verbunden. Gespräche zur Vorbereitung mit den Trägern finden derzeit statt. Absoluten Vorrang hat derzeit dabei die Erstellung neuer Beitragsbescheide, die kurzfristig im neuen Jahr an die Eltern versandt werden sollen.

Nach dem Verzicht auf Rechtsmittel hat der Senat damit die weiteren Schritte zur Umsetzung der Entscheidung des OVG Bremen beschlossen. Ab heute Nachmittag (Dienstag, 16.12.2014) ist über das Bürgertelefon Bremen eine zentrale Hotline eingerichtet. Unter 115 (außerhalb des Stadtgebiets: 0421 - 115) können Eltern Fragen stellen und sich über das weitere Verfahren informieren. "Ich bitte alle Eltern, sich zunächst zu informieren und nicht von sich aus die Zahlungen einzustellen", betonte die Senatorin. "Dies macht das Verfahren noch komplizierter und kann in Einzelfällen auch zu Fehlern führen."

Eine neue Beitragsordnung soll rechtzeitig zum Kindergartenjahr 2016/17 vorgelegt werden. "Die Eltern sollen mit der Zusage eines Platzes wissen, welche Kosten auf sie zukommen", führt die Senatorin den Beschluss des Senates aus. Die neue Beitragsordnung werde die Entscheidungen des OVG Bremen berücksichtigen und entsprechend rechtssicher gestaltet. Aufgrund des umfassenden Beteiligungsverfahrens u.a. mit den Trägern und Elternvertretern sei dies rechtzeitig zum kommenden Kindergartenjahr 2015/16 nicht möglich.

Für die Betreuung von Kindern gibt die Stadt Bremen im Jahr 2014 fast 150 Millionen Euro aus. Die Summe der Elternbeiträge beläuft sich auf Grundlage der Beitragsordnung von 2008 auf ungefähr 13 Millionen Euro pro Jahr und liegt damit unter zehn Prozent der städtischen Aufwendungen. Mit der Anhebung der Elternbeiträge sollten pro Jahr rund 1,7 Millionen Euro zusätzlich eingenommen werden.

Foto: Senatspressestelle