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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Tierschutzpreis 2026

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ruft zur Teilnahme auf

22.05.2026

Das zweite Jahr in Folge lobt das Land Bremen den Tierschutzpreis aus. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, in deren Zuständigkeitsbereich der Tierschutz fällt, ruft daher dazu auf, Tierschützerinnen und Tierschützer sowie Vereine und Organisationen, die sich für den Tierschutz engagieren, bis zum 31. Juli 2026 für den Tierschutzpreis vorzuschlagen.

"Nachdem der Bremer Tierschutzpreis im vergangenen Jahr erstmals wieder so erfolgreich ausgelobt wurde, wollen wir uns auch in diesem Jahr wieder bei denjenigen im Land bedanken, die sich ehrenamtlich für das Wohl unserer Tiere engagieren. Sie investieren nicht nur Zeit, sondern oft auch Geld. Als Zeichen für unseren Dank verleihen wir daher auch in diesem Jahr wieder einen Geldpreis", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Die Auszeichnung ist mit insgesamt 8.000 Euro dotiert, die auf einen oder mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden können. Ausgezeichnet werden Personen oder Vereine beziehungsweise Organisationen, die sich in Bremen oder Bremerhaven im Tierschutz durch besonderen Einsatz für Tiere oder gute Ideen zum Tierschutz hervorgetan haben. Die im vorigen Jahr (2025) beim Bremer Tierschutzpreis bereits mit einem Geldpreis ausgezeichneten Preisträgerinnen und Preisträger können in diesem Jahr keinen Geldpreis erhalten.

"Das letzte Jahr hat gezeigt, wie bedeutend der Tierschutz für viele Menschen ist. Nur, wenn wir diesen Gedanken in die Mitte unserer Gesellschaft rücken, wird sich unser Umgang mit Tieren zu einem Besseren ändern. Der Tierschutzpreis würdigt all die, die hierfür mit Ihrem Engagement als Vorbild dienen", sagt die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Prof. (apl.) Dr. Sibylle Wenzel.

Wer darf teilnehmen?

Engagierte Personen, die ihren Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven haben, sowie in Bremen oder Bremerhaven vertretene Organisationen und Vereine. Diese müssen diesmal durch eine andere Person für den Tierschutzpreis vorgeschlagen werden. Beispiele für besondere ehrenamtliche Leistungen für den Tierschutz sind zum Beispiel:

  • Schutz/Rettung/Betreuung freilebender herrenloser Tiere,
  • besonderes Engagement in Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen,
  • Hilfe für in Not geratene (Wild-)Tiere,
  • Einsatz für einen besseren Umgang von Menschen mit Tieren,
  • Öffentlichkeitsarbeit für Tierschutz,
  • sonstige Initiativen oder Arbeiten zur Verbesserung des Tierschutzes.

Wie kann man Personen für den Tierschutzpreis vorschlagen?

Die Teilnahmeunterlagen stehen zum Download unter www.gesundheit.bremen.de/landestierschutz. Bei Bedarf können die Unterlagen auch bei der Landesbeauftragten für den Tierschutz per E-Mail unter anmeldung@landestierschutz.bremen.de angefordert werden.

Einsendeschluss für Vorschläge ist der 31. Juli 2026.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

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